Honorarordnung Mediationszentrum Karlsruhe
(1) Das Honorar des Mediationszentrums Karlsruhe für Mediationen und für Güteverfahren bemisst sich nach dem Standardtarif, falls nicht ein Sondertarif greift. Damit sind insbesondere die Honorare für Mediator und eventuelle Supervisor abgedeckt. Das Honorar besteht aus einer Verfahrenspauschale, einem Zeithonorar für Sitzungen und — bei Einigung der Parteien — aus einem Erfolgshonorar. Auch wenn gebuchte Sitzungen nicht zustande kommen und das Mediationszentrum Karlsruhe dies nicht zu vertreten hat, entsteht das Zeithonorar, falls die Buchung nicht bis spätestens am Tag vor der Sitzung storniert wird.
(2) Reisekosten, Tage- und Abwesenheitsgelder werden nach Nrn. 7003 bis 7006 VV RVG (Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) zuzüglich Umsatzsteuer berechnet. Die Kosten eines Sitzungsraums außerhalb des Mediationszentrums Karlsruhe tragen die Parteien.
(3) Das Mediationszentrum Karlsruhe ist berechtigt, angemessenen Vorschuss zu verlangen. Dieser umfasst auch schon das Erfolgshonorar, welches zurückgezahlt wird, falls die Parteien sich nicht einigen.
Standardtarif
Preise inklusive Umsatzsteuer
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Verfahrenspauschale
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50,00 Euro
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Zeithonorar
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bei zwei Parteien je Partei
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für jede weitere Partei
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Kurzsitzung (2 Stunden)
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150,00 Euro
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40,00 Euro
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Halbtagssitzung (4 Stunden)
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470,00 Euro
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150,00 Euro
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Ganztagssitzung (8 Stunden)
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1.000,00 Euro
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330,00 Euro
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Erfolgshonorar
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je Partei 1 Gebühr nach § 13 RVG (Externer Gebührenrechner)
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Sondertarif
Innerbetriebliche Mediation
Erfasst sind Streitigkeiten und Probleme innerhalb eines Unternehmens zwischen Arbeitnehmern, zwischen Arbeitnehmer und Vorgesetztem beziehungsweise Arbeitgeber, zwischen Betriebsrat und Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Dies gilt auch für Beamte, Richter und Personalräte. Nicht erfasst sind Tarifkonflikte.
Nachbarn, Familie, Trennung und Scheidung
Erfasst sind Streitigkeiten und Probleme zwischen Nachbarn, zwischen Familienmitgliedern, zwischen Eheleuten, zwischen nichtehelichen Partnern und zwischen Erben und anderen testamentarisch Begünstigten. Nicht erfasst sind Streitigkeiten gesellschaftsrechtlicher Art.
Für Streitigkeiten und Probleme im Sorge– und/oder Umgangsrecht wird ein Wert von 10.000 € angesetzt.
Miete von Wohnraum
Erfasst sind Streitigkeiten und Probleme zwischen Vermietern und Mietern aus Mietverhältnissen über Wohnraum.
Preise inklusive Umsatzsteuer.
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Verfahrenspauschale
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50,00 Euro
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Zeithonorar
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bei zwei Parteien je Partei
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für jede weitere Partei
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Kurzsitzung (2 Stunden)
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70,00 Euro
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20,00 Euro
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Erfolgshonorar
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je Partei 1 Gebühr nach § 13 RVG (Externer Gebührenrechner)
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§ 2 Beratungshonorare
(1) Das Honorar des Mediationszentrums Karlsruhe für Unternehmenberatungen und “Tipps für Paare” bemisst sich nach folgender Tabelle. Auch wenn gebuchte Sitzungen nicht zustande kommen und das Mediationszentrum Karlsruhe dies nicht zu vertreten hat, wird das Honorar fällig, falls die Buchung nicht bis spätestens am Tag vor der Sitzung storniert wird.
(2) Reisekosten, Tage- und Abwesenheitsgelder werden nach Nrn. 7003 bis 7006 VV RVG (Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) zuzüglich Umsatzsteuer berechnet. Die Kosten eines Sitzungsraums außerhalb des Mediationszentrums Karlsruhe tragen die Parteien.
(3) Das Mediationszentrum Karlsruhe ist berechtigt, angemessenen Vorschuss zu verlangen.
Preise inklusive Umsatzsteuer.
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Unternehmensberatung (2 Stunden)
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40,00 Euro je Teilnehmer
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“Tipps für Paare” (2 Stunden)
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einzeln 120,00 Euro pro Paar 200,00 Euro
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Stand: 01.08.2019
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