Tipps für Ihre
Gesprächsführung
bei streitigen Auseinandersetzungen

von Rechtsanwalt und Mediator
Dr. Harald Wozniewski, Karlsruhe
Im Folgenden erhalten Sie ein paar Tipps mit Begründungen, wie Sie künftig Streitfälle durch eine bestimmte Verhandlungsführung zu einem positiven Ergebnis bringen können.
Sie würden auch keine Brötchen bei einem Bäcker kaufen, zu dem sie kein Vertrauen haben, selbst wenn Ware und Preis stimmten, oder?
Ein möglicher Weg für eine positive Verhandlung, auf die Sie sich einigen können, ist folgender:
b) Als nächstes soll jede Seite sich darüber erklären, was ihr in Bezug auf den Streit und die von ihr vorgeschlagene Lösung wichtig ist und worauf es ihr ankommt.
c) Bereden Sie in einer Art Brainstorming gemeinsam, welche Lösungen theoretisch möglich wären, um dem gerecht zu werden, was jeder Partei wichtig ist.
d) Nachdem keiner Seite mehr Lösungsmöglichkeiten einfallen, beginnen Sie gemeinsam die Lösungsvorschläge daraufhin zu prüfen, wie gut sie den beiderseitigen Belangen gerecht werden.
e) Wenn Ihnen alles gut gelingt, werden Sie gemeinsam zu einer Lösung finden und werden Sie diese, wenn gewünscht, schriftlich fixieren.
Der Versuch, die Besprechung gemeinsam zu planen, wird häufig von der Gegenseite abgelehnt, oft mit dem Argument, nicht so viel Zeit zu haben. Sie haben dann zwei Möglichkeiten. Sie können die Besprechung "klassisch", d.h. planlos, weiterlaufen lassen, um dann später mit dem Argument, dass die Diskussion nicht fruchtbar ist, auf eine Planung zurückkommen. Wenn auch dies scheitert, können Sie zumindest mit Ihren eigenen Beiträgen nach diesem Muster verfahren.
Häufig ergeben sich in der Station a mehrere Themen, die so umfangreich und/oder komplex sind, dass sie sich nur schwer zusammen behandeln lassen. Dann können Sie sich auf eine Aufteilung der Themen verabreden und folgendermaßen gliedern:
Thema
1:
b)
c)
d)
Thema 2:
b)
c)
d)
...
Thema n:
b)
c)
d)
e) (über alle Themen)
Wichtig ist hierbei, dass eine Einigung (e) erst am Ende aller Themen geschieht. Es dürfen keine Teil- oder Zwischenvereinbarungen verlangt werden, weil sich für jede Seite erst aus der Gesamtschau ergeben kann, ob die Teillösungen wirklich fair und gewollt sind. Jeder Zwang vorab oder zwischendurch verhindert eine Lösung zum Schluss.
Bei allem, was Sie über den Gang der Verhandlung verabreden: Vergewissern Sie sich, dass die Gegenseite auch wirklich einverstanden ist. Nur dann werden Sie am selben Strang ziehen, "um die Kuh wieder vom Eis zu kriegen". Dann können Sie die andere Seite bei Ausschweifungen auch getrost an Ihre Verabredung erinnern. Freilich darf es auch Planänderungen geben - einverständlich!
Wenn die eine Seite erklärt hat, was ihr in Bezug auf den Streit wichtig ist, muss auch die andere Seite die Gelegenheit bekommen, ihre Belange und Interessen zu erklären.
Da wahrscheinlich nur Sie, nicht aber die Gegenseite diese Tipps hier gelesen hat, wird es an dieser Stelle wahrscheinlich etwas einseitig. Wenn die andere Seite Ihnen erklärt, ihr sei es egal, was Ihr Standpunkt und was Ihre zu Grunde liegenden Interessen sind, dann erklären Sie ihr, dass Sie nur dann zu einer gemeinsamen Vereinbarung kommen können, wenn jede Seite die Lösung für fair und gerecht hält, dass Sie das aber nur herausfinden können, wenn beide Seiten möglichst viel von den beiderseitigen Interessen wissen. Fragen sie Ihre Gegenseite, ob sie an einer fairen Lösung wirklich interessiert ist. Wenn Ihr Gegenüber zu jenen Menschen gehört, die ihr eigenes Tun und Handeln für fair und gerecht halten, dann wird sie diese Frage nicht verneinen und sich doch nun auch für Ihre Sicht der Dinge interessieren. Wenn nicht, sollten Sie diesen Verdacht äußern und ankündigen, dass Sie sich nicht "über den Tisch ziehen lassen" oder gleich die Verhandlung beenden werden (das dürfen Sie dann auch tun).
In der Station d werden Sie tatsächlich gemeinsam die beste Lösung herausfiltern, wenn Sie in der Station b hart genug gearbeitet haben.
Bei alledem gibt es auch professionelle Hilfe: den Mediator.